Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-0035-1546841
Aktuelle Entwicklungen im Heilpraktikerwesen: Darstellung der verschiedenen Handhabungen der Erlaubniserteilung im Ländervergleich mit Bezug zu den gesetzlichen Grundlagen
Das Heilpraktikerwesen hat als Basis das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939. Die dort festgelegten Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß, denn die Ausdifferenzierung der Heilberufe war im Jahr 1939 nicht absehbar. Die Prüfung ist keine „Wissensprüfung“ sondern eine „Gefahrenabwehr-Prüfung“. Dies bedingt, dass die Zulassungsvoraussetzungen niedrig sind. Fast alle Bundesländer führen mittlerweile einheitlich eine schriftliche Prüfung durch. Die Zusammenstellung und zeitgerechte Zustellung der Multiple-Choice Prüfungsfragen wird dankenswerter Weise vom Gesundheitsamt Ansbach übernommen. Beim „allgemeinen Heilpraktiker“ folgt der bestandenen schriftlichen Prüfung, bei der 45 von 60 Multiple-Choice Fragen richtig beantwortet sein müssen, eine mündliche Prüfung, die entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird. In Gerichtsurteilen wurde die Teilbarkeit der Heilkunde bejaht, was dazu führte, dass die zuständigen Behörden gezwungen sind, Erlaubnisse für Teilbereiche zu erteilen. Leider gab und gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen und Auslegungen der Rechtssituation. Beim Heilpraktiker für den Teilbereich Psychotherapie wird fast in allen Bundesländern eine schriftliche Prüfung gefolgt von einer mündlichen Prüfung angesetzt, bei den anderen Teilbereichs -Heilpraktikern variieren die Vorgehensweisen stark. Eine Umfrage im Herbst 2014 bei allen Ämtern in Deutschland, die Heilpraktikererlaubnisse erteilen, wird im Vortrag dargestellt. Insbesondere die Unterschiede in der Erteilung von Erlaubnissen für Teilbereiche (z.B. Heilpraktiker für die Teilbereiche Physiotherapie, Podologie und Psychotherapie) und die Entwicklung in diesem Bereich wird aufgezeigt.
In der Diskussion soll die weitere Entwicklung im Heilpraktikerwesen Thema sein.