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DOI: 10.1055/s-0035-1546167
Das Patientenrechtegesetz – Bedeutung für den Chirurgen
The Law for Patientʼs Rights – Impact for the SurgeonPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. September 2015 (online)
Einleitung
Am 26.02.2013 trat das sog. Patientenrechtegesetz in Kraft. Ziel des Gesetzgebers sind insbesondere die Herstellung von Transparenz und Rechtssicherheit für den Patienten, Verbesserung der tatsächlichen Durchsetzung der Rechte, Schutz der Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung und die Unterstützung im Fall eines Behandlungsfehlers. Die vom Gesetzgeber verfolgte Lösung ist die Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Förderung der Fehlervermeidungskultur, die Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, die Stärkung der Rechte gegenüber den Leistungsträgern (Ärzten u. a.), eine besondere Berücksichtigung der Patientenbeteiligung sowie die Stärkung der Patienteninformation [1]. Wird der Gesetzgeber diesem Anspruch gerecht? Und was sind die Folgen für den Mediziner in seinem Praxisalltag? Der Beitrag gibt Antworten.
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Literatur
- 1 BR Drs. 312/12 S. 1.
- 2 BR Drs. 312/12 S. 26.
- 3 OLG Köln, Urt. v. 30.01.2002 – 5 U 106/01, VersR 2003, 1444.
- 4 Weimer T, Jäkel C. Ratgeber Medizinprodukterecht. Heidelberg: medhochzwei; 2012: 97 Rdn. 288
- 5 Jaeger. In: Prütting D, Hrsg. Medizinrecht. 3. Aufl. Köln: Luchterhand; 2014: § 630e Rdn. 30