JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2015; 04(01): 7
DOI: 10.1055/s-0035-1544957
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Tobias Weimer
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Publication Date:
03 February 2015 (online)

Risikoaufklärung bei Impfung von Minderjährigen

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich mit der ärztlichen Risikoaufklärung vor Routinemaßnahmen wie Impfungen bei minderjährigen Patienten zu befassen. Nach Auffassung des Senats begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn trotz gemeinsamen Sorgerechts beider Eltern nur ein Elternteil durch Aushändigung einer Informationsbroschüre aufgeklärt wird und anschließend der Routineimpfung zustimmt. Der Arzt darf den mit dem Kind erschienenen Elternteil als ermächtigt ansehen, die Einwilligung in die ärztliche Behandlung für den abwesenden Elternteil mit zu erteilen, sofern ihm keine entgegenstehenden Umstände bekannt sind.

OLG Koblenz, Beschluss vom 9.10.2013, Az. 5 U 746/13