physiopraxis 2015; 13(01): 58
DOI: 10.1055/s-0034-1544023
physiospektrum
© Georg Thieme Verlag Stuttgart - New York

Wer haftet, wenn ein Patient in einer Fortbildung Schaden nimmt?

Autor*innen

  • Philipp Groteloh


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Publikationsdatum:
09. Januar 2015 (online)

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Grafik: N. Fuckerer
Die Rechtsfrage

» In unseren Fortbildungskursen laden wir Patienten für Demonstrationszwecke ein. Diese haben in der Regel kein Rezept oder nur eine Verordnung für die Praxis, in der sie behandelt werden. Sollte es nun in einem Kurs Komplikationen geben und sollte der Patient Schaden nehmen – wie sähe dann die rechtliche Lage aus? Wer haftet dafür? «

Fortbildungsanbieterin aus Baden-Württemberg