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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2014; 9(06): 56-58
DOI: 10.1055/s-0034-1398369
DOI: 10.1055/s-0034-1398369
Praxis
An Morgen denken
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. Januar 2015 (online)
Summary
Seit 2002 fördert der Staat eine zusätzliche private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen, um finanzielle Einbußen durch das sinkende Rentenniveau auszugleichen. Begünstigt sind alle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind. Grundvoraussetzung für eine staatliche Förderung ist, dass der Rentenversicherte selbst Altersvorsorgebeiträge leistet. Freiberuflich arbeitende Heilpraktiker mit einem rentenversicherungspflichtigen Ehepartner können ebenfalls von der staatlichen Förderung profitieren.