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Krankenhaushygiene up2date 2015; 10(02): 83-84
DOI: 10.1055/s-0034-1392609
DOI: 10.1055/s-0034-1392609
Rechtliches
Aktuelle Rechtsprechung zur Umkehr der Beweislast für Hygienemängel
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Juli 2015 (online)

In einer aktuellen Entscheidung hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm über eine Klage zu entscheiden, in deren Rahmen dem beklagten Krankenhausträger u. a. ein insgesamt fehlerhaftes Hygienemanagement vorgeworfen wurde. Das OLG Hamm musste sich u. a. mit der Frage befassen, ob mehrere zeitgleiche MRSA-Infektionen in einer Klinik eine Umkehr der Beweislast für Hygienemängel nach sich ziehen.
Urteil des OLG Hamm vom 14.4.2015, Aktenzeichen: 26 U 125/13