Krankenhaushygiene up2date 2015; 10(01): 25-40
DOI: 10.1055/s-0034-1391970
Antibiotikaanwendung
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung

Melanie Kausch
,
Jürgen Harlizius
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Publication Date:
24 April 2015 (online)

Kernaussagen

Gesundheit für Nutztiere hängt u. a. ab von optimalen Haltungsbedingungen. Diese haben sich durch erweiterte Hygiene und Impfungen in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dennoch können nicht alle bakteriellen Infektionskrankheiten verhindert werden, z. B. durch E. coli bedingte Neonatendurchfälle, Streptokokkenmeningitiden oder bakterielle Atemwegsinfektionen. In solchen Erkrankungsfällten ist der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung ethische Pflicht. Umfangreiche gesetzliche Grundlagen und Richtlinien regeln den Einsatz von Antibiotika im Erkrankungsfall. Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika sowie der Einsatz als Masthilfsmittel sind hingegen bereits seit vielen Jahren verboten. Durch Kontrollsysteme und strikte Gesetzgebung in Deutschland sind positive Antibiotikabefunde in tierischen Lebensmitteln deutlich zurückgegangen. Die 16. AMG-Novelle und das Tiergesundheitsgesetz nehmen Tierärzte und zusätzlich auch die Tierhalter in die Verantwortung für die Gesunderhaltung der Tiere. Ihre Bestrebungen müssen detailliert dokumentiert sein und ermöglichen so, die Meldung von Antibiotika-Verbrauchsmengen aus jedem individuellen Betrieb an die für die Kontrolle zuständigen Ämter und Institute.

Da das Vorkommen von resistenten Keimen bei Menschen und Tieren zunimmt, ist es zwingend notwendig, dass die bestehenden Antibiotika-Leitlinien als verbindliche Pflichtlektüre gelten und auch penibel umgesetzt werden (z. B. Vorrang des Antibiotikums mit dem schmalen Wirkungsspektrum vor dem Breitspektrumpräparat). Zusätzlich muss im jeweiligen Betrieb ein Risikomanagementplan vorhanden sein zur Beherrschung der besonderen Risiken oraler Medikation.

 
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