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DOI: 10.1055/s-0034-1386998
Status quo der Begutachtung vibrationsbedingter Berufskrankheiten im Hand-Arm-Bereich in Österreich am Beispiel des Vibrationsbedingten Vasospastischen Syndroms (VVS)
Einleitung: Durch die Arbeit mit vibrierenden Geräten wie Pressluftwerkzeugen, Bohrmaschinen, Kettensägen oder ähnlich wirkenden Geräten können in Abhängigkeit der Dauer und Stärke der Exposition Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen auftreten. In Österreich können verschiedene vibrationsbedingte Erkrankungen als Berufskrankheiten (BK) der Lfd.-Nr. 20 anerkannt werden, sofern die Exposition berufsbedingt auftrat. Eine dieser Erkrankungen ist das Vibrationsbedingte Vasospastische Syndrom (VVS). In den Jahren 2000 bis 2012 wurden laut Statistik der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 146 Berufskrankheiten unter der Lfd.-Nr. 20 anerkannt. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird mittels der Auswertung von Gutachten von Patienten mit VVS als anerkannter BK eine Übersicht der dokumentierten Anamnese und durchgeführten Untersuchungen erstellt. Daten und Methoden: 133 Fallakten (jeweils Erst-, ggf. Nachfolge- und Zusatzgutachten), die der Anerkennung einer BK nach Lfd.-Nr. 20 in den Jahren 1994 bis 2011 zugrunde lagen, wurden von der AUVA zur anonymen Auswertung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde die Studie finanziell von der AUVA unterstützt. Die Daten stellen nahezu eine Vollerhebung aller Patienten mit einer BK nach der Lfd.-Nr. 20 im genannten Zeitraum dar. Die relevanten Daten der Gutachten wurden mittels einer Eingabemaske in eine Access-Datenbank eingeben. Darin wurden Variablen für die jeweiligen Ergebnisse der Anamnese und Untersuchungen hinterlegt. Die Auswertungen finden gutachtenweise und nicht personenweise statt. Dabei wird zwischen Erstgutachten, Nachfolgegutachten und Zusatzgutachten differenziert. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, sodass auf der Tagung neben den hier berichteten Ergebnissen der Erstgutachten auch die Ergebnisse der Nachfolge- und Zusatzgutachten präsentiert werden können. Ergebnisse: Bei 74 Personen (70 Männer, 4 Frauen) wurde VVS als BK anerkannt. Die Personen sind bei der ersten Begutachtung zwischen 25 und 78 Jahren alt. Der Altersmedian liegt bei 47 Jahren. Der am häufigsten vorkommende Beruf bei Personen mit VVS als anerkannter BK ist Holz- und Forstarbeiter (n = 33). Zu den 74 Personen liegen 74 Erstgutachten, 77 Nachfolgegutachten und 13 Zusatzgutachten vor. Die Anamnese folgender Merkmale und bestehender Erkrankungen wurde in den Erstgutachten dokumentiert (absteigende Reihenfolge): frühere Tätigkeiten, Nebendiagnose, Rauchverhalten, Gewicht, Körpergröße, Medikamenteneinnahme, Differentialdiagnose, psychosoziales Befinden und Vorkommen des VVS in der Familie. In den Erstgutachten wurde die Durchführung folgender Untersuchungen berichtet (absteigende Reihenfolge): Ultraschall der Gefäße, Kälte-Provokations-Test, Test der Feinmotorik, Laboruntersuchungen (CRP, Blutbild, EKG, Autoantikörper, Immunhämatologie, Gerinnung, Blutsenkung, Elektrolyte, Komplement) neurologische Untersuchung, angiologische Untersuchung, Test der Vibrationsbelastung, sowie Untersuchungen weiterer Körperregionen (Hals, Kopf, Bauch, Herz, Lunge). Die Anzahl und Kombination der durchgeführten Untersuchungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Gutachten. Die Häufigkeiten der einzelnen Untersuchungen reichen von 1 Person bis 69 Personen. Im Schnitt wird pro Gutachten über 3,25 Untersuchungen berichtet (Min.: 1 Max.: 14). Diskussion/Schlussfolgerung: Die Dokumentation der Anamnese und die jeweils durchgeführten Untersuchungen unterscheiden sich in den Gutachten stark voneinander. Um eine gleichbleibende Qualität bei allen Gutachten zu sichern, ist es empfehlenswert Standards zur Begutachtung bei Verdacht auf VVS festzulegen. Darin sollen sowohl Empfehlungen zur Anamnese, den durchzuführenden Untersuchungen und deren Dokumentation enthalten sein.