Zeitschrift für Palliativmedizin 2014; 15 - PB104
DOI: 10.1055/s-0034-1374311

Fragestellung von Ethikkonsilen – eine Zusammenfassung anhand von ausgewählten Beispielen

U Kriesen 1, C Große-Thie 1, C Junghanß 1
  • 1Interdisziplinärer Bereich für Palliativmedizin, ZIM III, Hämatologie/Onkologie/Palliativmedizin, Universitätsmedizin Rostock, Rostock, Deutschland

Zielsetzung: In den letzten Jahren ist die Durchsetzung von Patientenwillen und Patientenautonomie immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Bei nicht eindeutig formuliertem oder fehlendem Patientenwunsch sieht sich das Behandlerteam oftmals mit dem Dilemma konfrontiert, zum Einen das Leben erhalten, zum Anderen aber das Leiden nicht verlängern zu wollen. Beleuchtet werden sollen die Fragen, welche Berufsgruppen die Notwendigkeit für Ethikkonsile sehen und einberufen. Außerdem soll geklärt werden, zwischen welchen Parteien die Unstimmigkeiten bestanden haben. Exemplarisch werden Streitpunkte und Unklarheiten dargestellt.

Methodik: Im vergangenen Jahr wurden 6 Ethikkonsile zusammen mit den Palliativmedizinern an der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt. Diese Fälle wurden auf o.g. Schwerpunkte untersucht.

Ergebnisse: In jedem Fall kam es zu einem Konsens. In einem Fall wurde dieser nicht im der ersten Sitzung erreicht und eine zweite Sitzung einberufen werden. In zwei Fällen wurden die Patienten auf die Palliativstation aufgenommen (Wechsel des Umfeldes), wo im Verlauf der Patientenwille beziehungsweise der mutmaßliche Patientenwille umgesetzt werden konnte. Eine Verlegung des Patienten brachte sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Schlussfolgerung: Jedes Ethikkonsil ist anders. So wie jede Therapie individuell und auf die Bedürfnisse des Patienten angepasst sein sollte, müssen Therapiebegrenzungen im Sinne des Patienten getroffen werden. Oftmals überträgt man seine eigenen Vorstellungen von würdevollem Sterben und lebenswertem Leben auf den Patienten. Im Zweifelsfall sollte ein Ethikkonsil einberufen werden, das nach standardisiertem Vorgehen zusammen mit dem Behandlerteam und in Absprache mit den Angehörigen das weitere Procedere bespricht. Eine Zusammensetzung von Ethikkonsilen bestehend aus dem Behandlerteam, Ärzten und Pflege, einem Palliativmediziner sowie einen Rechtsmediziner sollte als Standard eingeführt werden.