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DOI: 10.1055/s-0034-1374115
Wirkung der Praxisgebühr auf die Inanspruchnahme ambulant-ärztlicher Leistungen von GKV-Versicherten
Fragestellung: Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 18 Lebensjahr bei erstmaliger Inanspruchnahme eines ambulant niedergelassenen Haus-, Facharztes oder Psychotherapeuten innerhalb eines Quartales keine Zuzahlung bzw. Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro mehr zu leisten (Streichung des §28 Abs. 4 SGB V durch das Gesetz vom 20.12.2012 (BGBl I S. 2789)). Mit der der Einführung der Praxisgebühr wurde u.a. beabsichtigt, sowohl die Zahl der Arztbesuche insgesamt zu reduzieren, als auch einen Teil der fachärztlichen Leistungsinanspruchnahme durch die Hausärzte zu steuern. Untersucht wird einmal, ob Inanspruch genommene Leistungen infolge der absehbaren (4. Quartal 2012) und infolge einer abgeschafften Praxisgebühr (1. und 2. Quartal 2013) zurückgegangen oder angestiegen sind. Zum anderen wird das Überweisungsgeschehen näher analysiert.
Methode/Datengrundlage: Diese Fragen werden auf Basis von ambulanten Abrechnungsdaten für Versicherte der Kassenart AOK untersucht. Dabei werden mehrere Abrechnungsjahre – 2008 bis einschließlich 2. Quartal 2013 betrachtet, auch um Sondereffekte (epidemiologischer, vergütungs- und abrechnungstechnischer Art) einzelner Jahre auszuschließen. Zudem bezieht sich die Untersuchung auf Haus-, Augen-, Hautärzte und Orthopäden.
Ergebnisse: Eine verringerte Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen gegen Ende des 4. Quartals 2012 im Vergleich zu den 4. Quartalen der Jahre 2008 bis 2011 nicht unmittelbar zu beobachten. Eine deutlich vermehrte Inanspruchnahme von Leistungen in 2013 lässt sich ebenfalls nicht feststellen. Eine detailliertere statistische Analyse zeigt dagegen ein differenziertes Bild, in dem eine preiselastische Inanspruchnahme in Verbindung mit der Praxisgebühr in Teilen eine Rolle gespielt haben kann. Der Hausarzt verliert einen Teil seiner Steuerungsfunktion, da der Anteil von Überweisungen an der Gesamtversorgung der näher untersuchten Facharztgruppen zurückgeht.