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DOI: 10.1055/s-0034-1371625
Gut vernetzt im Kinderschutz? Sind Kooperationsvereinbarungen zum Schutz von Kindern suchtmittelabhängiger Eltern ein zweckmäßiges Instrument für den Kinderschutz?
In der Bundesrepublik leben schätzungsweise 40.000 bis 50.000 Kinder in Haushalten mit opiatabhängigen Eltern. Diese Kinder sind – wie auch die Kinder alkoholkranker Eltern – einer erhöhten psychischen Belastung ausgesetzt und haben ein höheres Risiko, später selbst suchtkrank zu werden. Zudem besteht bei suchtmittelabhängigen Eltern krankheitsbedingt eine erhöhte Gefahr der zeitweisen oder dauerhaften inadäquaten Versorgung ihre Kinder, sodass es zu einer Gefährdung des Kindeswohls nach §8a KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kommen kann.
Zur Sicherung des Kindeswohls von suchtmittelabhängigen Eltern ist daher eine transparente, strukturierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen des Hilfe- bzw. Suchthilfesystems unerlässlich. Diese Erkenntnis hat in verschiedenen Städten Niedersachsens zu Kooperationsvereinbarungen der Partner im Suchthilfesystem geführt. U. a. wurde für die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover eine Vernetzungsstruktur der beteiligten Institutionen geschaffen, die vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt moderiert wurde. Im Jahr 2010 unterzeichneten die beteiligten Institutionen eine Kooperationsvereinbarung, die eine effektive Koordinierung der Hilfen sowie die Verbesserung der Versorgungsstruktur für Kinder aus suchtbelasteten Familien zum Ziel hat. Bei Verdacht auf Kindervernachlässigung oder Kindesmisshandlung soll eine rasche und angemessene Reaktion des Hilfesystems sicher gestellt sein. Drei Jahre nach der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung führte das Niedersächsische Landesgesundheitsamt eine Evaluation der Kooperationsvereinbarung durch. Im Rahmen dieser Evaluation der Kooperationsvereinbarung wurde untersucht, inwieweit die Kooperationsvereinbarung in die praktische Arbeit eingebunden ist, ob die formulierten Zielvorstellungen erreicht werden und ob es Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf hinsichtlich der vereinbarten Inhalte gibt. Mithilfe eines Fragebogens wurde erfragt, inwieweit die Kooperationsvereinbarung in den beteiligten Institutionen bekannt ist, ob sie eingesetzt wird und wie sie hinsichtlich ihrer Relevanz und Handhabbarkeit bewertet wird. Die Ergebnisse der Evaluation sollen auf dem Kongress präsentiert werden.