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Aktuelle Rheumatologie 2014; 39(01): 14
DOI: 10.1055/s-0034-1371395
DOI: 10.1055/s-0034-1371395
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Knochendichtemessung – Neue Abrechnung
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Februar 2014 (online)
Patienten müssen nicht mehr fürchten, bei notwendigen Knochendichtemessungen die Kosten zu tragen oder in Vorkasse zu treten. Seit dem 1. Januar 2014 können Vertragsärzte die Knochendichtemessung mit den gesetzlichen Krankenkassen in spezifischen Fällen problemlos abrechnen, auch wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Der Bewertungsausschuss hat hierzu eine neue Abrechnungsziffer geschaffen.