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DOI: 10.1055/s-0034-1370299
Endoskopie und Patientenrechte – neues Gesetz, neue Pflichten
Publication History
Publication Date:
03 September 2014 (online)
Endoskopieabteilungen bedürfen zur zügigen und unproblematischen Durchführung der Untersuchungen eines professionellen Organisationsplans, der neben der Vorbereitung des Patienten mit Beachtung von persönlichen Risiken und auch Medikamenten insbesondere die Aufklärung obligat berücksichtigt. Die letztgenannte Thematik hat durch das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz eine neue Einschätzung und zusätzliche Dynamik erhalten. Aufgrund der sich ergebenden möglichen Konsequenzen für alle Institutionen des Gesundheitssystems hat dieses Gesetz für besonderes Aufsehen und Unruhe gesorgt – insbesondere da aufgrund der Neuerungen die konkreten rechtlichen Konsequenzen noch nicht abschließend beurteilt werden können Das Gesetz ist jedoch in jedem Falle ernst zu nehmen und die Kenntnis über die darin enthaltenen Änderungen sowie deren Management vermeidet zukünftige Probleme.