PSYCH up2date 2014; 8(03): 185-200
DOI: 10.1055/s-0034-1370034
Störungsübergreifende Themen und Methoden

Unterbringung und Betreuung: formale Grundlagen und aktuelle Praxis

Harald Dreßing
,
Mathias Zink
Kernaussagen

Ärztliches Handeln im Kontext von Zwangsunterbringung und betreuungsrechtlichen Regelungen findet immer in einem komplexen Spannungsverhältnis statt.

Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung bei psychischer Krankheit sind in den Landesunterbringungsgesetzen (PsychKGs, UBGs) und im Betreuungsrecht geregelt.

In den letzten Jahren hat es in Hinblick auf Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung wichtige gesetzliche Änderungen und einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts gegeben, deren grundlegende Kenntnis wichtig ist.

Bei Einwilligungsfähigkeit bestimmt der natürliche Wille des Patienten die Entscheidung, aber auch bei Einwilligungsunfähigkeit ist der natürliche Patientenwille zu beachten.

Die Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten muss gesondert beantragt und begutachtet werden, ehe sie vom Gericht genehmigt werden kann.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs haben die Praxis der Zwangsbehandlung untergebrachter Patienten erheblich verändert. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind strikt zu beachten.

Betreuung, Unterbringung und Zwangsbehandlung stellen markante Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eines Patienten dar, die nur zum Einsatz kommen sollten, wenn weniger eingreifende Maßnahmen wirkungslos waren.

Bei psychiatrischen Notfällen müssen Maßnahmen der Prävention, der Früherkennung, der Deeskalation und eines strukturierten Risikomanagements an erster Stelle eingesetzt werden.



Publication History

Publication Date:
09 May 2014 (online)

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York