Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2014; 03(01): 8
DOI: 10.1055/s-0034-1368733
Nachrichten
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GBA verabschiedet Standards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme

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Publikationsdatum:
21. Februar 2014 (online)

In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern gelten künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Januar beschlossen und erfüllt damit fristgerecht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz. Dieses sieht unter anderem GBA Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme in der medizinischen Versorgung vor.