Pneumologie 2014; 68 - P104
DOI: 10.1055/s-0034-1367887

Umsetzung der „5A“ als Minimalintervention in einer pneumologischen Gemeinschaftspraxis

J Heimann 1, M Kreuter 2, F Heimann 3, R Ehmann 4, HP Eulenbruch 5, A Rupp 6
  • 1Praxis für Raucherberatung & Tabakentwöhnung Stuttgart
  • 2Pneumologie und Beatmungsmedizin, Thoraxklinik, Universitätsklinikum Heidelberg; Translational Lung Research Center Heidelberg (Tlrch), Mitglied des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (Dzl)
  • 3Ambulante Pneumologie Stuttgart
  • 4Facharzt für Innere Medizin; Pneumologie, Allergologie, Umweltmedizin; Pneumologie, Allergologie, Umweltmedizin
  • 5Praxis für Ambulante Pneumologie; Pneumologie im Zentrum Stuttgart
  • 6Praxis für Raucherberatung & Tabakentwöhnung Stuttgart; Pneumologie im Zentrum Stuttgart

Hintergrund:

Die Prävention tabakassoziierter Erkrankungen ist insbesondere in der Pneumologie ein wichtiges Therapieziel. Der erfolgreichen Entwöhnung rauchender Patienten in der pneumologischen Praxis kommt daher eine immens wichtige Rolle zu. Aufgrund der knappen zeitlichen Ressourcen können im Praxisalltag meist nur Minimalinterventionen angewandt werden, deren Effektivität und Praktikabilität gut belegt sind. Die bekanntesteste Minimalintervention mittels der sogenannten „5A“ (Ask, Advice, Assess willingness, Assist, Arrange follow up) wird ausdrücklich in der aktuellsten S3-Leitlinie zur Tabakentwöhnung bei Patienten mit COPD empfohlen.

Fragestellung:

Es wurden die elektronischen Krankenakten der Monate Mai bis Juli von Erstpatienten einer großen pneumologischen Gemeinschaftspraxis über 4 konsekutive Jahre (2010 bis 2013) auf die Umsetzung der „5A“ überprüft. Besonderes Interesse wurde auf mögliche Veränderungen nach Implementierung einer Tabakentwöhnung und Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen in der Praxis ab 2011 gelegt.

Ergebnisse:

Insgesamt konnte 1492 Patientenakten evaluiert werden. Der Anteil rauchender Patienten war im Untersuchungszeitraum rückläufig von 23 auf 19%. Angaben zum Rauchstatus (A1) wurden ärztlicherseits in 68 – 90% dokumentiert. Eine Passivrauchbelastung wurde in bis zu 2,5% der Fälle dokumentiert. Ein Ratschlag (A2) zum Rauchstopp wurde im Mittel der 4 Untersuchungsjahre bei 37,7% gegeben. Hier fand sich eine deutliche Steigerung von 27% (2010) auf 58% (2013). Die Aufhörbereitschaft (A3) wurde in 6,6% der Fälle dokumentiert. Eine Unterstützung beim Rauchstopp (A4) wurde 13% angeboten und eine Wiedervorstelllung (A5) zur weiteren Unterstützung des Rauchstopps wurde in keinem Fall angeboten.

Schlussfolgerungen:

Die Umsetzung der leitliniengerechten Minimalintervention mittels der „5A“ in einer pneumologischen Gemeinschaftspraxis zeigt in den Jahren 2010 bis 2013 eine positive Entwicklung ist jedoch noch deutlich optimierbar. Die Implementierung von Angeboten zur Tabakentwöhnung und die Schulung von Ärzten und Personal können zur häufigeren Durchführung von Minimalinterventionen beitragen.