Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2014; 19(5): 196
DOI: 10.1055/s-0033-1362874
Herausgeberkommentar
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Herausgeberkommentar – Europäische Normungsaktivitäten und die Behandlung von Kranken

Hans-Konrad Selbmann
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Publication Date:
07 November 2014 (online)

Eigentlich ist die Sache klar geregelt: Der Vertrag von Lissabon (2009) beschreibt die Ziele und Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) im Gesundheitswesen in Artikel 168 wie folgt: „Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet.“