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DOI: 10.1055/s-0033-1358428
Honorardesaster 2009 bis 2012 aus Sicht der KBV-Statistik
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Oktober 2013 (online)
Das 13. Quartal in Folge bietet den Fachärzten für Orthopädie in Schleswig-Holstein im Resultat tiefrote Zahlen. Vorwiegend konservativ ausgerichtete Praxen decken danach kaum die Fixkosten ihres Betriebes. Rentabilitätsberechnungen des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte (Baertl et. al., 2013) für die vertragsärztliche Tätigkeit des konservativ tätigen Orthopäden machen deutlich, dass die Behandlung eines GKV-Patienten 2013 zum Nulltarif erfolgen wird. Die fachärztliche Grundversorgerpauschale von 2,40 Euro je konservativen Fall ab 1. Oktober 2013 kommt zu spät und kann die erlittenen Verluste der letzten fünf Jahre in Schleswig-Holstein nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Fehlgeburt „EBM-Reform“ wird nicht korrigiert: Die KBV erscheint hilflos (es soll an den Honorarverteilungsmaßstäben – HVM – der Länder liegen), und die Landes-KVen sind resignativ bis frech („Da hat der Berufsverband beim EBM nicht aufgepasst“). Die wirklichen Leistungserbringer der ambulanten Orthopädie sind teilweise fassungslos über so viel Unfähigkeit, fehlende Einsicht oder politische Inkompetenz.
So war der Weg der KBV, über eine Veröffentlichung der Abrechnungsdaten ab 2009 die wirtschaftliche Situation auf der Einkommensseite transparent darzustellen, sicherlich richtig. Die KBV hat von den Landes-KVen gelieferte Daten verarbeitet und stellt sie öffentlich und umfassend aufbereitet dar. Zu lesen unter: www.kbv.de/41532.html
Zahllose und umfangreiche Tabellen werden angeboten, die anfangs eher verwirren, aber bei entsprechender Aufarbeitung zunehmend aufschlussreich werden. Die Zahlen der KBV geben das her, was insbesondere Inhaber konservativ geführter orthopädischer Praxen seit langem wahrnehmen: Nach streng betriebswirtschaftlichen Daten kommt es selbst bei zunehmender Leistungsmenge zu einem konstanten Honorarabzug bei orthopädischen Kernleistungen. Es braucht nicht extra erwähnt zu werden, dass besonders aufwändige Leistungen wie Punktionen, intraartikuläre Injektionen usw. als Folge fehlender Gebührenordungsziffern das Spektrum des Fachgebietes völlig unzureichend abbilden und möglicherweise ursächlich für die Honorarverluste anzusehen sind.