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Klin Monbl Augenheilkd 2013; 230(06): 560-561
DOI: 10.1055/s-0033-1356702
DOI: 10.1055/s-0033-1356702
Recht in der Praxis
Plausibilitätsprüfung – Praxisgemeinschaft obsiegt gegen KV
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
02. September 2013 (online)
Das Sozialgericht Marburg hat den Klagen zweier in einer Praxisgemeinschaft tätigen hausärztlichen Internisten stattgegeben, die sich gegen Honorarrückforderungen aufgrund einer Plausibilitätsprüfung zur Wehr gesetzt hatten. Dabei stellte das SG Marburg klar, dass bei missbräuchlicher Nutzung der Kooperationsform "Praxisgemeinschaft" Honorarbescheide zwar korrigiert werden können, der Nachweis der Missbräuchlichkeit aber von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) geführt werden muss (Urteil vom 05.12.2012, Az. S 12 KA 80/12, nicht rechtskräftig).