Gesundheitswesen 2013; 75 - A148
DOI: 10.1055/s-0033-1354117

Methodisch und pflegewissenschaftlich begründete Änderungen bei der Stichprobenbildung der Pflege-Transparenzvereinbarungen: Stationäre Pflegeeinrichtungen

H Dressel 1, A Monecke 2, H Gerber 3, J Brüggemann 1, C Molnar 4, U Höhmann 3, H Küchenhoff 5
  • 1MDK Bayern, München
  • 2Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, LMU München, München
  • 3Statistisches Beratungslabor, LMU München, München
  • 4MDS, Essen
  • 5Evangelische Hochschule Darmstadt, Darmstadt

Einleitung/Hintergrund: Wissenschaftliche Evaluationen zeigen Nachbesserungsbedarf bei der Stichprobenbildung nach der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) auf. Es liegen verschiedene Änderungsvorschläge zur Bildung der Personenstichprobe vor. Ziel der Untersuchung war, diese Vorschläge nach methodischen und pflegewissenschaftlichen Aspekten zu untersuchen sowie ggf. weitere Vorschläge zu erarbeiten. Daten/Methodik: Durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Bayern, Berlin-Brandenburg und Westfalen-Lippe wurden in 8 stationären Pflegeeinrichtungen Datenvollerhebungen durchgeführt. Insgesamt konnten 448 Bewohner eingeschlossen werden. Es wurden bei allen Teilnehmern die Bewertungskriterien für die Pflegequalität der stationären Pflegeeinrichtungen gemäß PTVS erhoben. Aufgrundlage dieser Daten wurde in einer Simulationsstudie für 6 verschiedene Stichprobendesigns der Stichprobenfehler für die Qualitätsbewertungen nach PTVS berechnet. Der Fokus lag auf den aggregierten Bereichen (z.B. rechnerisches Gesamtergebnis) auf dem Niveau der so genannten Skalenwerte. Weiterhin wurden die Vergleichbarkeit der Bewertungen zwischen den Einrichtungen sowie Praktikabilität und Aufwand berücksichtigt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein optimiertes Stichprobendesign entwickelt. Ergebnisse: Die besten Ergebnisse in Bezug auf die oben genannten Anforderungen ergaben sich bei einem Stichprobendesign, bei dem unabhängig von der Einrichtungsgröße jeweils 3 Bewohner aus den Pflegestufen 1, 2 und 3 gezogen wurden und eine einheitliche Gewichtung von 1/3 pro Pflegestufen-Schicht verwendet wurde. Diskussion/Schlussfolgerungen: Im Rahmen dieser Studie wurden erstmalig verschiedene Stichprobendesigns anhand von Vollerhebungen einem Praxistest unterzogen. Es liegt ein geprüfter Verbesserungsvorschlag vor, der die gesetzlich geforderte Vergleichbarkeit von Qualitätsbewertungen zwischen stationären Einrichtungen ermöglicht. Hierbei war der Stichprobenfehler für das rechnerische Gesamtergebnis deutlich besser – besonders bei kleinen Einrichtungen – als bei der Stichprobenziehung nach der aktuellen PTVS und ausreichend genau. Dies gilt auch für Bereichswerte, aber nicht für einzelne Kriterien. Das Projekt „Methodisch und pflegewissenschaftlich begründete Änderungen bei der Stichprobenbildung der Pflege-Transparenzvereinbarungen: Stationäre Pflegeeinrichtungen“ wurde im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes durch dieSozialmedizinische Expertengruppe „Pflege“ der MDK-Gemeinschaft (SEG 2) in Kooperation mit dem MDK Bayern und dem MDS sowie dem Statistischen Beratungslabor der LMU München durchgeführt.