Gesundheitswesen 2013; 75 - A135
DOI: 10.1055/s-0033-1354105

Verknüpfung von individuellen Krankenkassendaten und Befragungsdaten im Rahmen der lidA-Studie

S March 1, J Powietzka 1, C Stallmann 1, E Swart 1
  • 1Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg

Einleitung/Hintergrund: Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte lidA – leben in der Arbeit – Studie (Förderkennzeichen: 01ER0826), eine Kohortenstudie zu Gesundheit und Älterwerden in der Arbeit (www.lidA-Studie.de), versucht u.a. individuelle Krankenkassendaten mit den Befragungsdaten zu verknüpfen. Hierfür muss ein schriftliches Einverständnis der Befragten vorliegen (informed consent), da es sich nach §67b SGB X um personenbezogene Daten handelt. In Deutschland sind derzeit ca. 85% der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, verteilt auf 134 Krankenkassen (GKV SV 2013). Daten und Methoden: Im Rahmen eines computergestützten Interviews (CAPI) wurden in der ersten Befragungswelle 6585 Erwerbstätige der Jahrgangskohorten 1959 und 1965 befragt. Die Stichprobe enthielt keine Selbstständigen und Beamten. Der informed consent beinhaltete u.a. die Abfrage der Versichertennummer und der Krankenkassennummer. Über das in der Kassennummer enthaltene Institutskennzeichen können die einzelnen Krankenkassen identifiziert werden. Alle betroffenen Krankenkassen werden bzgl. einer möglichen Kooperation kontaktiert. Ergebnisse: Von ca. 55% der Befragten, die gesetzlich versichert sind, liegt ein schriftliches Einverständnis zur Zuspielung ihrer individuellen Krankenkassendaten vor (Schröder et al. 2013). Dabei geben Frauen häufiger ihr Einverständnis als Männer. Die Einverständnisse verteilen sich auf rund 70% der gesetzlichen Krankenkassen. Bislang wurden neun Kooperationsverträge mit Krankenkassen geschlossen. Diese decken ca. 44% der vorhandenen Einverständniserklärungen ab. Diskussion/Schlussfolgerungen: Die Vielfalt der Krankenkassen, für die ein informed consent vorliegt, bedingt einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand. Langfristig wird die Reduzierung der gesetzlichen Krankenkassen die Quote der realisierten Datenverknüpfungen erhöhen, da mit weniger Kassen verhandelt werden muss. Derzeit wird geprüft, welche Daten für das Datenlinkage im Rahmen der lidA-Studie tatsächlich zur Verfügung stehen. Es wird erwartet, dass nicht für alle Personen von denen eine gültige Einverständniserklärung vorliegt und mit deren Krankenversicherung kooperiert wird, auch tatsächlich Daten verknüpft werden können. Gründe hierfür sind u.a. Kassenwechsel der befragten Personen oder Fehler bei der manuellen Erfassung der KV-Nummer. Die Einführung der lebenslangen Krankenversicherungsnummer eröffnet zukünftig die Option, GKV-Routinedaten von Befragten auch nach Kassenwechsel lückenlos den Befragungsdaten zuzuspielen.