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DOI: 10.1055/s-0033-1349797
Für eine individuelle und βumfassende Rehabilitation und Teilhabe
Publication History
Publication Date:
09 July 2013 (online)
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat sich zum Ziel gesetzt (§ 2/1 der Satzung), mit allen geeigneten Mitteln die individuelle und umfassende Rehabilitation Behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen, insbesondere ihre Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zu fördern. Sie vereint dafür alle an der Rehabilitation beteiligten Fachbereiche und Menschen mit Behinderung.
Die Mitglieder der DVfR setzen sich aus Personen aus den Bereichen der Rehabilitation, der Behindertenverbände, Personen von Trägern von Einrichtungen, Träger der sozialen Leistung und Vertretern der Berufs- und Fachverbände der Rehabilitation zusammen.
Die DVfR fördert insbesondere (auszugsweise):
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die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Interessenausgleich aller an der Rehabilitation beteiligten Personen, Einrichtungen, Organisationen wie behinderte Menschen oder ihre Verbände, Leistungsträger, Anbieter von sozialen und gesundheitlichen Leistungen, Berufs- und Fachverbände sowie Arbeitgeber;
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die Anregung und Begleitung der einschlägigen rechtlichen Regelungen und sozialpolitischen Vorhaben;
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die Anerkennung und Umsetzung der umfassenden Rehabilitation als einen grundlegenden Teil der gesundheitlichen und sozialen Versorgung.
Mittel hierzu sind insbesondere (auszugsweise):
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Ausschüsse (ständige und Ad hoc-Ausschüsse),
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interdisziplinäre und allgemein zugängliche Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen und Seminare,
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Herausgabe der Zeitschrift „Die Rehabilitation“, Tagungsberichte und Denkschriften,
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Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der Rehabilitation,
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Beratung öffentlicher und privater Stellen unter anderem bei Gesetzgebungen, Projekten, Programm, Tutor-Planungen sowie Richtlinien.