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DOI: 10.1055/s-0033-1349551
Die außerordentliche Kündigung des Chefarzt-Arbeitsvertrages in der aktuellen Rechtsprechung
Exceptional dismissal of chief physician employment contract in recent case lawPublication History
13 June 2013
08 July 2013
Publication Date:
10 September 2013 (online)
Chefärzte sind die medizinischen Spitzenkräfte eines Spitals. Die Leistung eines Chefarztes ist für die Reputation einer Abteilung oder gar ganzen Klinik absolut entscheidend. In diesem Bewusstsein wird Chefärzten neben dem Grundgehalt regelmäßig die Möglichkeit eingeräumt, Privathonorare zu generieren. Die Möglichkeit der Privatliquidation ist nicht nur nötig, um einen Anreiz für eine Bewerbung im Falle einer Vakanz zu setzen. Vielmehr soll auch der Gefahr der Abwanderung vorgebeugt werden. Das Gegenstück zur Abwanderungsgefahr ist die arbeitsrechtliche Entlassung. Mit diesem umgekehrten Fall befasst sich der folgende Beitrag. Der Beitrag gibt die im Jahr 2012 ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen wieder. Die Kenntnis dieser aktuellen Rechtsprechung ist nicht nur für den Chefarzt unentbehrlich, um den eigenen Arbeitsplatz und die Approbation zu behalten. Denn in den Entscheidungen legen die Gerichte die arbeitsrechtlichen Pflichten der Ärzte fest. Das Resümee zeigt auf, was der Arzt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beachten muss. Wichtig ist dies, weil sich anschließende oder parallel verlaufende strafrechtliche und approbationsrechtliche Verfahren nicht gleich erkennbar angelegt sind.
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Literatur
- 1 AG Bremen-Bremerhaven. Urteil vom 23.5.2012 . – 2 Ca 2565/11
- 2 BAG. Urteil vom 10.6.2010. – 2 AZR 541/09 („Fall Emmely“)
- 3 BAG. Urteil vom 25.10.2012. – 2 AZR 495/11
- 4 LAG Rh.-Pfalz. Urteil vom 6.12.2012. – 2 Sa 402/12
- 5 LG Augsburg. Urteil vom 30.09.2004 . – 3 KLs 400 Js 109903/01
- 6 VG Magdeburg. Urteil vom 14.3.2013. – Az. 3 A 339/11; bestätigt durch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2013 – 1 L 58/13