Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung 2013; 3(3): 144-147
DOI: 10.1055/s-0033-1349299
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Wenn der MDK anfragt

Daniela Erhard
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. Juli 2013 (online)

Arbeitsunfähigkeit, Klinikabrechnung oder Pflegestufe – das alles und noch viel mehr begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dafür verlangt er auch Unterlagen von Ärzten. Doch welche Informationen muss man herausgeben und wie läuft eine Prüfung ab?

Ergänzendes Material