Rehabilitation (Stuttg) 2013; 52(04): 284-286
DOI: 10.1055/s-0033-1349143
Aus der DVfR
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Phase E der Neuro-Rehabilitation als Brücke zur Inklusion – Stellungnahme zur Neuorientierung der postakuten Rehabilitation und Nachsorge bei Erwachsenen mit erworbenen Hirnschädigungen[1]

Phase E of the German Phase Model of Neurological Rehabilitation as a Bridge to Inclusion – Position on the Realignment of Post-Acute Rehabilitation and Aftercare for Adults with Acquired Brain Injuries Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V.
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
28. August 2013 (online)

Ausgangslage

In Deutschland sind jährlich bis zu 70 000 Erwachsene[2] wegen erheblicher Schädigung des Zentralen Nervensystems und deren Folgen nach der Akutversorgung und der sich daran anschließenden Neuro-Rehabilitation der Phasen B–D noch auf weitergehende Leistungen der Phase E angewiesen, um ihre Teilhabe möglichst umfassend wiederherzustellen. Betroffen sind z. B. Menschen, die aufgrund von Krankheits-Auswirkungen nach einem Schädelhirntrauma, einer zerebralen Hypoxie (Sauerstoffmangel), wegen eines Schlaganfalls, nach Hirntumoren, wegen Multipler Sklerose oder des Parkinsonsyndroms längerfristig in relevantem Umfang in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind.

Die Dauer dieser weitergehenden Leistungen ist individuell unterschiedlich und erfordert von den Akteuren eine berufsgruppenübergreifende, vernetzte Zusammenarbeit bei fachlich hoher Kompetenz. Um Teilhabebeeinträchtigungen möglichst zu überwinden, wird im Einzelfall die Kombination von Rehabilitation, von Leistungen mit rehabilitativer Zielsetzung und der Weiterbehandlung durch den neurokompetenten Vertragsarzt erforderlich. Dazu bedarf es einer erweiterten und z. T. umgestalteten Phase E als notwendiger Brücke zur Inklusion.

1  Diese Stellungnahme wurde am 18. März 2013 vom Hauptvorstand der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) verabschiedet. Das der Stellungnahme zugrunde liegende ausführliche Positionspapier einer Expertengruppe der DVfR mit zahlreichen Hinweisen zur Problemanalyse und zur Rechtslage sowie mit Vorschlägen zur Rechtsanwendung und zur denkbaren Versorgungsstruktur wird auf der Website www.dvfr.de im Bereich „Stellungnahmen“ veröffentlicht werden.