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Der Klinikarzt 2013; 42(4): 164-165
DOI: 10.1055/s-0033-1347038
DOI: 10.1055/s-0033-1347038
Medizin & Management
Chefarzt-Kündigung – Verschweigen von Strafverfahren kann fristlose Kündigung rechtfertigen
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Publication Date:
13 May 2013 (online)
Der Chefarzt hat eine herausragende Bedeutung für die Entwicklung und den Ruf einer Klinik. Daher enthalten Chefarztverträge oft eine Verpflichtung des Chefarztes, die Klinikleitung über Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren, damit sich die Klinikleitung gegenüber eventuell drohender schlechter Presse vorbereiten und verteidigen kann. Verletzt ein Chefarzt diese Pflicht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.