Rofo 2013; 185 - RK310_1
DOI: 10.1055/s-0033-1345969

Stellenwert der Radiologie in der (neuen) Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten ‚Falkensteiner Empfehlung‘

H Otten 1
  • 1Bonn

Auch 20 Jahre nach dem Asbestverbot in Deutschland (1993) werden der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich noch rund 9.000 Verdachtsanzeigen auf Vorliegen einer asbestbedingten Berufskrankheit (BK) zugeleitet. Die aktuellen Zahlen werden erläutert.

Der gesetzlichen Grundlage entsprechend muss im sog. Feststellungsverfahren u.a. zweifelsfrei („Vollbeweis“) nachgewiesen sein, dass eine versicherte Tätigkeit vorlag, eine Einwirkung durch Asbest vorgelegen hat und eine in der BK-Verordnung bezeichnete relevante Erkrankung (BK 4103: Asbestose oder pleurale Veränderungen, BK 4104: Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs, 4105: Mesotheliom, BK 4114: Lungenkrebs) vorliegt. Die BK-Tatbestände werden vorgestellt.

Der Nachweis asbestbedingter Lungenveränderungen erfordert in der Regel, jedoch nicht in jedem Fall, radiologische Diagnostik. Das Methodenspektrum wird im Überblick dargestellt.

Die von der gesetzlichen Unfallversicherung in Zusammenarbeit mit den relevanten medizinischen Fachgesellschaften erarbeitete „Falkensteiner Empfehlung“ beschreibt u.a. Art und Umfang der radiologischen Diagnostik (in der Regel Low-Dose-Volumen-CT) sowie die Befundung nach internationalem Standard (ICOERD). Das Angebot erforderlicher Fortbildung wie auch die Vergütung der Leistungen nach UV-GOÄ werden aufgezeigt.

Lernziele:

  • Die TeilnehmerInnen sollen Kenntnisse erlangen über

  • das Mengengerüst der asbestbedingten Erkrankungen in Deutschland,

  • die Anforderungen aus der Berufskrankheitenverordnung,

  • das BK-Feststellungsverfahren (soweit für die Mitwirkung relevant),

  • den Stellenwert der radiologischen Diagnostik bei asbestbedingten Erkrankungen,

  • relevante Anforderungen an RadiologInnen,

  • das Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung an mitwirkende RadiologInnen.

Korrespondierender Autor: Otten H

Am Bolzplatz 7, 53229 Bonn

E-Mail: dr.h.otten@gmx.de