PPH 2013; 19(02): 97-98
DOI: 10.1055/s-0033-1338158
Schwerpunkt|Überwachen und begleiten
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Verschlimmbessertes Grundrauschen

Das Verbot der Videoüberwachung in Psychiatrischen Kliniken in NRW

Autor*innen

  • Bruno Hemkendreis

  • Michael Schulz

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
20. März 2013 (online)

Zusammenfassung

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem die Kamera- oder Videoüberwachung in Psychiatrischen Kliniken verboten ist. Doch was zunächst gut klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als „Verschlimmbesserung“ der klinischen Praxis.