Gesundheitswesen 2013; 75 - P56
DOI: 10.1055/s-0033-1337587

Der Trinkwasserhygieneplan für einen bestimmungsgemäßen Betrieb

M Dunkel 1, G Schmidtke 2
  • 1Gesundheitsamt Köln, Umwelthygiene/Gesundheitsingenieur, Köln
  • 2Gesundheitsamt, Umwelthygiene, Köln

Zielsetzung:

Um ein Trinkwassersystem hygienisch sicher betreiben zu können, muss gerade in sensiblen Objekten wie Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen ect. auf der Grundlage eines Raumbuches ein Hygieneplan aufgestellt werden. Dies ist erforderlich da das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der §§5 bis 7 und §20 Abs. 4 (hinsichtlich Legionella sp.) entsprechen muss (TrinwV).

Methoden:

In Abstimmung mit dem Betreiber, der Hygienischen Fachkraft, den zuständigen Gesundheitsbehörde und dem Wasserversorgungsunternehmen wird auf der Basis eines Raumbuches eine Dokumentation erstellt. Maßnahmen zur Störfallbehebung sowie Vorgaben zur Instandhaltung sind darin ebenso aufzunehmen, wie alle hygienerelevanten Hinweise die zur Sicherstellung und Kontrolle der Trinkwassergüte im späteren Betrieb dienen. Hierzu gehört auch das Festlegen der Probenahmestellen. Auch kann der Betreiber nunmehr über den Hygieneplan sicherstellen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung dauerhaft erfüllt werden.

Ergebnisse:

Über den Hygieneplan ist der Betreiber in der Lage auch bei ständig wechselndem Betriebspersonal, den bestimmungsgemäßen Betrieb, sowie dauerhaft die Einhaltung und auch die Anforderungen der Trinkwasserverordnung zu gewährleisten.

Schlussfolgerung:

Die Novolierung der Trinkwasserverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 98/837EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch. Sie wurde als Grundlage von §37Abs. 3 und §38 Abs. Infektionsschutzgesetz erlassen. Um hier einen bestimmungsgemäßen Betrieb gerade in den sensiblen Objekten zu erreichen und zu gewährleisten, ist ein Hygieneplan in der hier dargestellten Form unabdingbar.