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DOI: 10.1055/s-0033-1337568
Vernetzung ambulanter Hilfen zum Schutze des Kindeswohls bei suchtmittelabhängigen Eltern
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung gibt die Zahl der opiatabhängigen Menschen in Deutschland mit 120.000 bis 150.000 an. Ungefähr die Hälfte der Opiatabhängigen (76.200) wurde im Jahr 2011 nach offiziellen Angaben substituiert. Schätzungen zufolge leben 40.000 bis 50.000 Kinder in Haushalten mit opiatabhängigen Eltern. Kinder suchtmittelabhängiger Eltern sind besonderen Risiken ausgesetzt: so zeigen Studien, dass diese Kinder ein erhöhtes Risiko für psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten und eigene spätere Suchtstörungen aufweisen (KLEIN 2008). Zudem besteht bei suchtmittelabhängigen Eltern krankheitsbedingt die Gefahr der zeitweisen oder dauerhaften inadäquaten (materiellen und emotionalen) Versorgung ihrer Kinder, sodass es zu einer Gefährdung des Kindeswohls nach §8a KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) kommen kann.
Zur Sicherung des Wohls von Kindern suchtmittelabhängiger Eltern ist eine frühzeitige transparente, strukturierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen des Hilfe- bzw. Suchthilfesystems unerlässlich. Diese Erkenntnis hat in verschiedenen Städten Niedersachsens zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Suchthilfe, Kinder- und Jugendhilfe und medizinischen Versorgungseinrichtungen geführt.
Für die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover wurde eine Kooperationsvereinbarung der Institutionen, die an der Betreuung von suchtmittelabhängigen Eltern und deren Kindern beteiligt sind, erarbeitet. Dieser Prozess wurde vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) moderiert und begleitet.
Im Rahmen einer Evaluation sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welche förderlichen und hinderlichen Bedingungen die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in der Praxis beeinflussen. Im Detail wird untersucht, inwieweit die Kooperationsvereinbarung in der praktischen Arbeit umgesetzt werden konnte, ob die formulierten Ziele erreicht wurden und ob es Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf hinsichtlich der vereinbarten Inhalte gibt.
Hierzu werden zwei Untersuchungsmethoden angewendet. Mithilfe eines Fragebogens werden Bekanntheitsgrad, Relevanz und Handhabbarkeit der Kooperationsvereinbarung in den beteiligten Institutionen erfasst. Darüber hinaus werden qualitative Experteninterviews mit Multiplikatoren der Akteure des Hilfesystems geführt, um neben hemmenden und Erfolgsfaktoren auch möglichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf zu ermitteln. Die Erkenntnisse aus der Evaluation sollen zum einen genutzt werden, um gegebenenfalls Veränderungen der Kooperationsstrukturen vorzunehmen und in der Folge die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zielgruppe zu generieren. Zum anderen sollen weitere Regionen von den Ergebnissen profitieren, um das Bewusstsein für die Notwendigkeit sachgerechter Hilfen für Betroffene zu schärfen und den Aufbau von Netzwerken voranzutreiben.
Die ersten Ergebnisse der Evaluation werden auf dem Kongress präsentiert.
Literatur: Klein, Michael 2008: Kinder und Suchtgefahren. Stuttgart: Schattauer.