Gesundheitswesen 2013; 75 - P16
DOI: 10.1055/s-0033-1337548

Meldeverhalten von Gemeinschaftseinrichtungen bei übertragbaren Erkrankungen in der StädteRegion Aachen

V Bochat 1, K Riekehof 1, T Koch 2
  • 1Gesundheitsamt StaedteRegion Aachen, Infektionsschutz, Aachen
  • 2Gesundheitsamt StaedteRegion Aachen, Aachen

Das IfSG sieht neben einer Arzt- und Labormeldepflicht bei übertragbaren Erkrankungen auch besondere Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen vor. Ziel einer Meldung ist, Kenntnis aus einem Bereich zu bekommen, in dem intensiver Kontakt zwischen Kindern und Jugendlichen üblich ist und Erkrankungen sich besonders schnell ausbreiten können. Kenntnis über Vorkommen, Häufigkeit und Ausbreitung von Erkrankungen trägt zur Verhinderung einer Ausbreitung und Unterbrechung von Kontaktmöglichkeiten bei und ist originäre Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens und Leitgedanke des IfSG.

Die Daten des Epidemiologischen Bulletins und der Jahresstatistiken differieren deutlich von den Meldungen unserer Gemeinschaftseinrichtungen. Dies war Anlass, eine statistische Erfassung der gemeldeten Daten der Gemeinschaftseinrichtungen nach unterschiedlichen Kriterien durchzuführen.

Es wurde für den Zeitraum 01/2010 bis 10/2012 die Anzahl der Meldungen erfasst. Es erfolgte eine Unterteilung nach Einrichtungstypen, Trägern, der örtlichen Zuordnung und nach Diagnosen. Zur statistischen Auswertung wurde das Programm Statistica benutzt.

In dem vorgegebenen Zeitraum sind 3073 Meldungen übertragbarer Erkrankungen im Gesundheitsamt eingegangen und konnten ausgewertet werden. 51% der Gemeinschaftseinrichtungen meldeten keine einzige übertragbare Erkrankung. Bei den meldenden Einrichtungen war insgesamt die Anzahl der Meldungen gegenüber den vom RKI veröffentlichten Daten zu gering, wobei kaum Unterschiede zwischen den Einrichtungstyp, Trägerschaft oder Lage im Stadt- oder Kreisgebiet zu beobachten waren.

Hier wird dringender Handlungsbedarf gesehen. Die engere Zusammenarbeit verschiedener Arbeitsgruppen des Gesundheitsamtes soll zukünftig die Präsenz des Gesundheitsamtes als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Infektionsschutz und die gesetzlichen Meldepflichten erhöhen. Geplant sind Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren sowie Projekte zusammen mit einem Präventionsteam im kinder- und jugendärztlichen Bereich und dem schulzahnärztlichen Team, um den Gemeinschaftseinrichtungen die gesetzlichen Verpflichtungen des IfSG nahe zu bringen und so den Ansprüchen des Infektionsschutzgesetzes mit seinem präventivem Gedanken Rechnung zu tragen.