Gesundheitswesen 2013; 75 - V70
DOI: 10.1055/s-0033-1337521

Zur Arbeit der Trinkwasserkommission

M Exner 1
  • 1Direktor des Institutes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn, Vorsitzender der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim UBA, Bonn

Die Trinkwasserkommission hat ähnlich wie die KRINKO eine nach IfSG mandatierte Funktion. Nach §40 des IfSG heißt es:

Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung dieser Aufgaben beratende Fachkommissionen eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des in §37 Abs. 1 und 2 bezeichneten Wassers sowie der insoweit notwendigen Maßnahmen abgeben können.

Im Vortrag wird eine Übersicht gegeben, über Berufungsperiode 2012 – 2014 und Mitglieder, sowie die Vorbereitung befindlichen Arbeitsprojekt. Hierzu zählen:

  • Etablierung des neuen hygienisch-mikrobiologischen Überwachung Konzeptes nach Water Safety Plan Konzept der WHO

  • Überarbeitung Leitlinie nach §§9 und 10 der TrinkwV 2011 (Vorgehen bei Grenzwertüberschreitungen und Trinkwasser assoziierten Ausbrüchen)

  • Konkretisierung der Anforderungen bei der Untersuchungen von Trinkwasserinstallationssystemen auf Legionellen

  • Leitlinie für die Überwachung von Kleinwasserversorgungsanlagen

  • Einrichtungen von Referenzinstituten für Trinkwasserhygiene

  • Labormeldepflicht bei Grenzwertüberschreitung

  • Gesundheitsschutz vor Kartellrecht bei Trinkwasser.

Die wesentlichen Inhalte werden hierzu konkretisiert.