Gesundheitswesen 2013; 75 - V68
DOI: 10.1055/s-0033-1337519

Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes

U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Medizinische Dienste und Hygiene, Frankfurt am Main

Die seit 1992 bestehende Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes hat im Wesentlichen die Aufgabe, das Human-Biomonitoring, also die Untersuchung von Schadstoffen oder deren Stoffwechselprodukten in Körpermedien (i.d.R. Blut oder Urin) als Methode der Expositions- und Risikoabschätzung voranzubringen sowie Referenzwerte und Human-Biomonitoringwerte abzuleiten. Referenzwerte sind statistisch abgeleitete Werte ohne unmittelbaren Gesundheitsbezug und bezeichnen den oberen der Bereich der allgemeinen Hintergrundbelastung (95. Perzentile) mit einem Schadstoff in der Gesamtbevölkerung oder in Bevölkerungsgruppen zum Untersuchungszeitpunkt. Human-Biomonitoringwerte dagegen sind toxikologisch abgeleitete Werte: Bei der Überschreitung des HBM-II-Werts können Gefahren für die Gesundheit nicht mehr sicher ausgeschlossen werden, wohingegen bei Unterschreitung des HBM-I-Werts nach dem aktuellen Stand der Bewertung durch die Kommission nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist. Referenz- und HBM-Werte sind für den öffentlichen Gesundheitsdienst von sehr großem Nutzen, wenn dieser zu Fragen der Schadstoffbelastung in der Bevölkerung Stellung nehmen muss.

Im Jahre 2012 wurden HBM-Werte zur Beurteilung der PCB-Gesamtbelastung für die Risikogruppen der Säuglinge, Kleinkinder und Frauen im gebärfähigen Alter abgeleitet. Die Ableitung basiert auf den in der Fachliteratur beschriebenen und als nicht reversibel angesehenen neurotoxischen und immunotoxischen Effekten. Erstmalig hat die Kommission in der Stoffmonografie zu Bisphenol A (BPA) Referenz- und HBM-Werte für BPA im Urin dargelegt. Die HBM-Werte für BPA wurden auf der Basis tolerabler Aufnahmemengen abgeleitet. Die Kommission setzt sich derzeit intensiv mit der Aktualisierung des Konzepts zur Ableitung von HBM-Werten auseinander. Dabei prüft sie weitere Verfahren, um die dringend benötigten gesundheitsrelevanten HBM-Werte für weitere Substanzen ableiten zu können. Hierzu zählt z.B. das Benchmarkverfahren. Alle Stellungnahmen werden im Bundesgesundheitsblatt und auf der homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht (www.umweltbundesamt.de/gesundheit/monitor)