Gesundheitswesen 2013; 75 - V47
DOI: 10.1055/s-0033-1337498

Quecksilberbelastung in einer Lagerhalle

B Neff 1
  • 1Gesundheitsamt Köln, Umwelthygiene, Köln

Der Eigentümer von Lagerhallen im Kölner Süden plante Abbruch-, Umbau- und Neubauarbeiten am Hallenkomplex. Von 1993 bis 2005 wurden in einem Teilbereich dieser Lagerhallen alte Leuchtstoffröhren aufbereitet. Nach Einstellung der Recyclinganlage wurde der Hallenteil „besenrein“ übergeben. Bei Messungen fielen erhöhte Quecksilberkonzentrationen auf. Das Gesundheitsamt wurde im Rahmen eines Bauantragsverfahrens eingebunden.

In mehreren Untersuchungsschritten wurden zur Beurteilung der Belastungssituation Staubproben, Material- und Raumluftproben entnommen und auf Quecksilber untersucht. Aus dieser Belastungssituation musste ein detailliertes Sanierungskonzept entwickelt und mit dem Bauherr und den zuständigen Behörden abgesprochen werden.

Sämtliche untersuchten Baustoffe weisen Quecksilberbelastungen auf. Die Mauerkerne der Halle 2 sind im Mittel mit 70 mg/kg belastet. In einer Wand der Lagerhalle (Mauerkern 0 – 1 cm) wurden bis zu 850 mg Hg/kg, in Stäuben bis zu 481 mg/kg ermittelt. Raumluftmessungen zeigten Konzentrationen bis zu 3,0 µg Hg/m3. Die Migration des Quecksilbers aus den quecksilberbelasteten Feinstäuben bzw. das Eindringen quecksilberhaltiger Dämpfe in die Baustoffe der Halle konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Analyseergebnisse korrelieren mit dem Standort der Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage. Als Sanierungsschritte waren neben einer gründlichen Reinigung der Halle auch die Entfernung von Teilen der Gebäudehülle (Dachkonstruktion) und Versiegelung (neue Bodenauflage, neuer Wandputz) unumgänglich. Als Sanierungszielwert wurde der Richtwert 2 (0,35 µg Hg/m3) der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) vorgegeben.

Die Kontamination mit Quecksilber konnte nur durch eine umfangreiche Sanierung (Teileinhausung, Entkernung, Rückbau der Hallenwände) soweit reduziert werden (1,7 – 28 ng/m3), dass für die Gesundheit der dort beschäftigten Mitarbeiter keine Gesundheitsgefahr mehr zu besorgen war.