Gesundheitswesen 2013; 75 - V44
DOI: 10.1055/s-0033-1337495

Der Berliner Wasserbetriebe als sehr großer Trinkwasserversorger

D Petersohn 1
  • 1Berliner Wasserbetriebe, OE Wasserversorgung/Leiter Qualitätssicherheit, Berlin

Die am 13. Dezember 2012 in Kraft getretene „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vom 5. Dezember 2012 führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in Deutschland überwiegend mit sehr guter Qualität an den Übergabestellen in der Trinkwassser-Installation von Gebäuden an. Mit der Inkraftsetzung der „Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vom 3. Mai 2011 erfolgte bereits eine gezielte Ausrichtung der Umsetzung von Anforderungen der Trinkwasserhygiene mit verstärktem Fokus auf die Trinkwasser-Installation und Sicherungseinrichtungen zwischen Trinkwasser– und Nicht–Trinkwasseranlagen. Verunreinigungen des Trinkwassers in Gebäuden werden seitdem häufiger festgestellt. Falsche Materialien für Rohre, Armaturen, Schläuche oder Dichtungen können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau, Materialauswahl und eine Vernachlässigung der Wartung, Instandhaltung aber auch fehlender ordnungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern (Pseudomonas aeruginosa, Legionella spec.) und deren Nachweis führen. Die methodischen Grundlagen des risikobasierten und prozessorientierten Managements (Risikomanagement) in Anlehnung an das Water-Safety-Plan-Konzept der WHO sind im DVGW-Regelwerk mit der technischen Mitteilung W 1001 „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung –Risikomanagement im Normalbetrieb“ und dem technischen Hinweis W 1001-B1 (M) „Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risikomanagement im Normalbetrieb – Beiblatt 1: Umsetzung für Wasserverteilungsanlagen“ beschrieben. Der Wasserversorger hat grundsätzlich für die Qualitätsüberwachung und die Sicherstellung einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Trinkwasserqualität Sorge zu tragen. Bisher konzentrierten sich die Aktivitäten der Wasserversorger auf die Wassergewinnung einschließlich des zugehörigen Einzugsgebietes, die Wasseraufbereitung und die Wasserverteilung in den zentralen Anlagen. Mögliche störende Rückwirkungen aus den Trinkwasser-Installationen wurden „stiefmütterlich“ behandelt, obwohl der Wasserversorger hier durch den Gesetzgeber ein Instrument, die Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) hat, mit welchem Ihm die Möglichkeit gegeben ist, eine Überwachung einer fachgerechten Ausführung (Planung, Bau) einer Trinkwasser-Installation in Gebäuden durchzuführen. Mit der aktuellen Entwicklung, einer Ergänzung der bestehenden „Endproduktkontrolle“ nach TrinkwV durch eine Prozesskontrolle, wird zur Sicherstellung des Gesamtprozesses der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers die Schnittstelle „Zentrale Wasserverteilung und Trinkwasser-Installation“ bezogen auf das Überprüfungsrecht des Wasserversorgers immens an Bedeutung gewinnen.