Gesundheitswesen 2013; 75 - V39
DOI: 10.1055/s-0033-1337490

Erfolgskriterien der Eingliederungshilfe

H Heißenbüttel 1, K Petzold 2
  • 1Gesundheitsamt Bremerhaven, Bremerhaven
  • 2Gesundheitsamt Eutin, Eutin

Die Kosten und die Zahl der Hilfeempfänger in der Eingliederungshilfe – d.h. insbesondere in betreuten Wohnangeboten im Heim und im Betreuten Wohnen aufgrund von körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung – steigen bundesweit. Ein Ende des Zuwachses ist nicht in Sicht. Viele Maßnahmen werden neu begonnen, im Verhältnis dazu werden nur wenige beendet. Bedeutet einmal Eingliederungshilfe, immer Eingliederungshilfe? Begründet Eingliederungshilfe eine dauerhafte Lebensgemeinschaft bis zum Lebensende zwischen Betreuten und Betreuenden? Kann das Ziel der Eingliederungshilfe sein? „Recovery“ und „Empowerment“ haben i.d.R. andere Zielsetzungen als die dauerhafte Einbindung in Eingliederungshilfe! Dennoch wird eine Beendigung nicht immer möglich sein und Eingliederungshilfe oft dauerhaft zu gewähren sein.

Was ist Erfolg in der Eingliederungshilfe und wie lässt sich dieser bestimmen? Lässt sich Erfolg in der Eingliederungshilfe messen? Pauschal sind diese Fragen nicht zu beantworten. Der Erfolg der Eingliederungshilfe ist auf den jeweiligen Einzelfall hin auszurichten und individuell – z.B. im Gesamtplan nach SGB XII – differenziert nach Problemlage, Ziele und Maßnahme – zu definieren. Dabei kann Ziel und Erfolg sein, auf eine baldige und dauerhafte Verselbständigung hinzuarbeiten, genauso wie es Ziel und Erfolg sein kann, durch dauerhafte und lebenslange Förderung die vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und somit dem behinderten Menschen ein Mindestmaß von Integration und Teilhabe zu ermöglichen.

Die Thematik und Vorschläge für Erfolgskriterien sollen anhand von Beispielen aus der Praxis vorgestellt und diskutiert werden.