Gesundheitswesen 2013; 75 - V24
DOI: 10.1055/s-0033-1337475

Meldepflichten für multiresistente Erreger – Was können sie leisten?

U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Medizinische Dienste und Hygiene, Frankfurt am Main

Multiresistente Erreger werden von der Europäischen Gesundheitsbehörde als größte Herausforderung des Gesundheitswesens in entwickelten Ländern benannt. Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland zum 01.07.2009 bundesweit eine Meldepflicht für Nachweise von Methicillinresistentem Staphylococcus aureus (MRSA) in Blut- und Liquorkulturen eingeführt. In Hessen trat darüber hinaus zum 01.12.2011 eine Meldepflicht für Nachweise von Erregern mit Carbapenemresistenz in allen Patientenmaterialien in Kraft. Die Einführung weiterer Meldepflichten bundesweit, z.B. MRSA-Nachweise aus tiefen Weichteilinfektionen, Nachweise von Vancomycinresistenten Enterokokken (VRE) in Blutkulturen und von Erregern mit Carbapenemresistenz wird derzeit geplant.

Die Einführung der Meldepflicht für MRSA-Nachweise in Blut- und Liquorkulturen hatte das Ziel, die nach dem Infektionsschutzgesetz vorhandenen Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nosokomiale Infektionen zu verhüten und zu bekämpfen, zu stärken und die bundesweite Überwachung der Erreger nosokomialer Infektionen zu verbessern. In dem Vortrag wird der Frage nachgegangen, ob bzw. wie dieses Ziel erreicht wurde.

Unter der Voraussetzung dass auch die weiteren Meldepflichten zum einen Erreger erfassen, die im Wesentlichen mit dem Gesundheitssystem assoziiert sind („nosokomiale Erreger“), und dass hiermit die gleichen Ziele wie bei Einführung der MRSA-Meldepflicht verfolgt werden, sollen aus den bisherigen Erfahrungen mit der Meldepflicht MRSA in Blut- und Liquorkulturen sowie der Meldepflicht für carbapenemresistente Erreger in Hessen Schlussfolgerungen auf die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten neuen Meldepflichten abgeleitet werden.