Gesundheitswesen 2013; 75 - V1
DOI: 10.1055/s-0033-1337452

Heilpraktiker in Deutschland und Heilpraktikerüberprüfung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein zeitgemäßes Modell?

U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Medizinische Dienste und Hygiene, Frankfurt am Main

In Deutschland gibt es über 20.000 Heilpraktiker. Mit Erhalt der Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes, können Heilpraktiker im Rahmen ihrer Kurierfreiheit alle Tätigkeiten „zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen“ vornehmen, ohne als Arzt approbiert zu sein. Lediglich das Verordnen verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Betäubungsmittel, das Behandeln meldepflichtiger Infektionserkrankungen, zahnärztliche und geburtshilfliche Tätigkeit sowie die Leichenschau sind ausschließlich approbierten Ärzten vorbehalten.

Die Heilpraktiker-Erlaubnis wird erteilt, wenn der Anwärter mindestens 25J alt, gesund und nicht vorbestraft ist und die sog. Heilpraktiker-Überprüfung bei dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgreich absolviert hat. Diese einmalige Überprüfung vor Beginn der Heilpraktikertätigkeit wird mit dem Ziel durchgeführt, „Schaden von der Volksgesundheit“ abzuwenden, nicht mit dem Ziel, die Kenntnisse und Fertigkeiten der Heilpraktikeranwärter zu überprüfen.

In dem Vortrag soll vor dem Hintergrund der Entstehung des Heilpraktikerwesens in Deutschland und im Vergleich mit anderen Modellen im Ausland, der Frage nachgegangen werden, ob das Modell Heilpraktiker weiterhin zeitgemäß ist. Dabei soll insbesondere auch die Rolle des ÖGD im Hinblick auf die Überprüfung und die Abwendung von Schaden für die Volksgesundheit hinterfragt werden.