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DOI: 10.1055/s-0032-1331537
Differenzialdiagnose flacher Pigmentationen des Augenhintergrundes – gutes Zeichen, schlechtes Zeichen?
Pigmentflecken des Augenhintergrundes sind nicht selten Zufallsbefunde bei der Spiegelung des Augenhintergrundes (Ophthalmoskopie). Harmlose Normvarianten können von kontroll- bzw. interventionsbedürftigen Veränderungen anhand typischer Kriterien differenziert werden. Eine mögliche Assoziation einer kongenitalen Hypertrophie des retinalen Pigmentepithels (CHRPE, s. Abb.) zur familiären adenomatösen Polyposis (FAP) kann beispielsweise anhand des ophthalmoskopischen Aspektes der Pigmentierung am Augenhintergrund beurteilt werden. So gelten insbesondere multiple und bilaterale CHRPE-Läsionen in typischer Ausprägung als spezifische Indikatoren des Gardner-Syndroms. Weitere Differenzialdiagnosen umfassen Pigmentflecken der Aderhaut, Aderhautmelanome sowie abgelaufene Entzündungen oder degenerative und hereditäre Augenerkrankungen. Mithilfe ergänzender Kriterien zur Diagnosefindung sowie einer gezielten Anamnesetechnik kann oftmals eine begründete Diagnose mit Entscheidung zur Abklärung, Kontrolle oder Behandlung getroffen werden. Die weiterführenden augenärztlichen Untersuchungen mit Fotodokumentation sowie verschiedenen laser- und ultraschallgestützten Diagnoseverfahren können auch die vielfältigen Techniken der augenärztlichen Elektrophysiologie mit Ableitung der natürlichen Feinströme des Auges mit einbeziehen. In weiterhin unklaren Fällen kommen in spezialisierten Zentren wie der Charité operative Verfahren zur Gewebegewinnung aus den Schichten des Augenhintergrundes zur Anwendung. Hierdurch werden Zellfärbungen und genetische Analysen der Netz- und Aderhaut des Auges möglich.