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DOI: 10.1055/s-0032-1327326
Zentrale Notaufnahmen: Wer ist für das Personal verantwortlich?
Emergency units: legal aspects of staff assignmentPublication History
Publication Date:
27 November 2012 (online)
Frage: Zentrale Notaufnahmen (ZNA) etablieren sich immer häufiger in Krankenhäusern. Schwierigkeiten gibt es aber nicht selten bei den Personalzuordnungen. Insbesondere im Bereitschaftsdienst arbeiten dort Ärzte, die aus unterschiedlichen Fachbereichen für die Notfallversorgung abgestellt werden. Wer ist für die Qualifikation und Bescheinigung der Diensttauglichkeit verantwortlich? Ist es der Chefarzt der jeweiligen Abteilung, die den Arzt abstellt, ist es der Chefarzt der ZNA, dem diese Mitarbeiter zugeordnet werden, oder ist es der diensthabende Oberarzt, dem der Mitarbeiter jeweils unterstellt ist? Wer muss gegenüber der Geschäftsführung den Ausschluss aus dem Bereitschaftsdienst beantragen?
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Literatur
- 1 Geppert R. Einheitliche Leitung der Notaufnahme. In: von Eiff W, Dodt C, Brachmann M, Niehues C, Fleischmann T. Management der Notaufnahme. Stuttgart: Kohlhammer; 2011: 341-349
- 2 Pietsch C, Bernhard M, Gries A. Die interdisziplinäre Notaufnahme in Deutschland – eine Herausforderung für die Zukunft. Intensiv Notfallbehandlung 2010; 35: 3-15