Zeitschrift für Palliativmedizin 2012; 13 - KT_19
DOI: 10.1055/s-0032-1323020

Schwerste Calciphylaxie bei einer 28-jährigen SLE(Systemischer Lupus erythematodes)-Patientin mit terminaler Niereninsuffizienz. Erstbeschreibung über die Versorgung in einem Hospiz bei nicht abschätzbarer Lebenserwartung. Was kann Hospiz leisten?

M Schwarz 1, M Schorrlepp 2
  • 1Christophorus-Hospiz, Mainz, Germany
  • 2Praxis im Gesundheitszentrum am Juxplatz, Mainz, Germany

Fragestellung: Ist die Versorgung einer Patientin im Hospiz bei schwerster Calciphylaxie mit nicht abschätzbarer Lebenserwartung möglich? Kann das Hospiz in diesem Fall den pflegerischen und medizinischen Ansprüchen qualitativ und quantitativ gerecht werden?

Methodik: Fallbeschreibung einer 28-jährigen Patientin mit aufwendigem Wundmanagement, analgetischer Therapie und psychosozialer Begleitung wegen lebensbedrohlicher Komplikationen infolge Calciphylaxie.

Ergebnisse: Sie litt an unerträglichen Schmerzen bei ausgedehnten infizierten Nekrosen an beiden Unterschenkeln. Eine Amputation oberhalb der Knie wurde erwogen. Übernahme ins Hospiz nach Besprechung der Betreuungsbedingungen mit der Patientin und Kostenzusage der Krankenkasse. Schmerztherapie mit Hydromorphon subcutan, zum Verbandswechsel Ketamin-sc, Dauer 1h mit 2 Schwestern und 1 Ärztin. Nach einigen Wochen Besserung der Wundverhältnisse, nach 7 Monaten Entlassung in die eigene Wohnung mit Wundversorgung durch Pflegedienst. Zuhause komplette Abheilung der Nekrosen.

Schlussfolgerung: Erstbeschreibung einer Calciphylaxie mit nicht abschätzbarer Lebenserwartung und außergewöhnlich hohem Anspruch an das Wund- und Schmerzmanagement als Sonderfall einer schweren nicht-onkologischen Erkrankung in einem Hospiz. Die Prognose der Calciphylaxie ist schlecht (Letalität 80%), kompliziert durch schwerste Schmerzzustände. In der Literatur finden sich Hinweise zur Schmerztherapie mit Sufentanyl, Ketamin, Levomethadon. Einzelfälle berichten über rückenmarksnahe Analgesie. Eine Versorgung zuhause ist nicht möglich. In diesem Fall erfolgte nach Absprache mit der Krankenkasse die Versorgung in einem Hospiz, in dem die hohen Anforderungen an die pflegerischen und ärztlichen Fachkompetenzen zur Verfügung standen. Neben diesem qualitativen Aspekt beansprucht ein solcher Fall das Team durch die notwendige Zeit für die Wundversorgung.

Fazit: Hospiz kann so etwas leisten, aber es wird und muss ein Sonderfall bleiben.