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DOI: 10.1055/s-0032-1323004
Welche Auswirkungen haben Lebensendphase und Tod eines an Krebs verstorbenen Kindes auf die Geschwisterkinder?
Hintergrund: In Deutschland sterben jährlich ca. 500 Kinder an den Folgen ihrer Krebserkrankung. Viele dieser Kinder haben Geschwister, die nicht selten unter der Erkrankung und dem Tod ihres Bruders/ihrer Schwester leiden.
Ziel: dieser Studie ist es zu erfahren, welche Auswirkungen, aus Sicht der Eltern, die Lebensendphase und der Tod eines kranken Kindes auf deren Geschwister haben.
Methode: Die Studie ist Teil einer Untersuchung elterlicher Sichtweisen zur Versorgung ihres an Krebs verstorbenen Kindes. Die Rekrutierung der Eltern erfolgte über 16 kinderonkologische Abteilungen in NRW. Bei Einverständnis der Eltern wurden diese mit einem semistrukturierten Fragebogen interviewt.
Ergebnisse: In 35 der teilnehmenden 48 Familien lebten zum Zeitpunkt des Todes des an Krebs verstorbenen Kindes 52 Geschwisterkinder. Diese waren im Durchschnitt 13,4 Jahre alt und überwiegend älter (48,6%) als das verstorbene Kind; 31 der Geschwister sind weiblich. Von 21 Geschwistern, die an der Versorgung ihrer/ihres erkrankten Schwester/Bruders beteiligt waren, wurden nach Aussagen der Eltern 71,4% „sehr viel“ bis „viel“ miteinbezogen; unabhängig davon, ob sie älter oder jünger waren als das erkrankte Kind (exakter Test nach Fischer: p=0,403). 47,6% der Geschwister erhielten keinerlei Unterstützung während der Lebensendphase ihres Bruders/ihrer Schwester. Falls Unterstützung vorhanden war, kam diese häufig aus der Familie. In 22 Familien haben die Geschwister Auffälligkeiten entwickelt; am häufigsten traten „Veränderungen im Sozialverhalten“ (54,5%) und „schulische Schwierigkeiten“ (50%) auf; 45,8% der Geschwisterkinder erhielten eine ambulante oder stationäre Therapie.
Schlussfolgerung: Analog zur Literatur zeigen die Ergebnisse, dass die unmittelbare Auseinandersetzung mit dem Tod einen Einfluss auf das Leben der Geschwisterkinder nimmt. Zukünftig sind Evaluationsstudien notwendig, die zeigen, inwiefern die betroffenen Geschwisterkinder von den bestehenden Geschwisterprojekten profitieren.