Zeitschrift für Palliativmedizin 2012; 13 - FV38
DOI: 10.1055/s-0032-1322995

SAPV: Aufgaben des Medizinischen Dienstes auf der Systemebene

S Gronemeyer 1
  • 1Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Essen, Germany

Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden in Deutschland Leistungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) eingeführt. Die Schaffung entsprechender Versorgungsstrukturen und die zunehmende Zahl vertraglicher Vereinbarungen führen zu einer verstärkten Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch die Krankenkassen. Aufgabe des MDK ist es zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen im Einzelfall vorliegen. Insbesondere die Abgrenzung der SAPV-Leistungen von anderen ambulanten Leistungen der Palliativversorgung sowie die sachgerechte Beurteilung des Leistungsumfangs im Rahmen der abgestuften Leistungserbringung stellen dabei besondere Anforderungen an die ärztlichen Gutachterinnen und Gutachter dar. Auf der Systemebene ist die einheitliche Begutachtung der Leistungsanträge zur SAPV das Ziel der MDK-Gemeinschaft,. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nimmt in der MDK-Gemeinschaft Koordinationsaufgaben wahr. Diese dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung. Der Beitrag gibt anhand aktueller Zahlen einen Überblick über das Begutachtungsgeschehen und die Begutachtungsergebnisse und stellt die verschiedenen Maßnahmen der MDK-Gemeinschaft zur Sicherung der einheitlichen Begutachtung dar. Ziel des Beitrages ist die Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes im Bereich der SAPV.