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DOI: 10.1055/s-0032-1322986
Der Werdenfelser Weg
Freiheitsentziehende Maßnahmen (=FeM) in Pflegeeinrichtungen sind schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte mit einschneidenden Auswirkungen auf Würde, Lebensqualität und Gesundheit der Pflegebedürftigen. Die Gesamtzahl gerichtlicher Genehmigungen dafür bundesweit hat sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt (2000: 52.562; 2010: 98.119 Genehmigungen), obwohl pflegewissenschaftliche Studien die Wirksamkeit bezweifeln. Versagt das Genehmigungsverfahren als Kontroll- und Schutzsystem?
Ein unter dem Namen „Werdenfelser Weg“ 2007 in Garmisch-Partenkirchen entstandener Ansatz überwindet die häufig zugrunde liegende Haftungsängste durch verbesserte Kommunikation und gemeinsame Verantwortungsübernahme. Vom Betreuungsrichter wird ein dafür speziell juristisch fortgebildeter, pflegeerfahrener Fürsprecher als Verfahrenspfleger bestellt, der als Pflegeexperte den Betroffenen vertritt. Er diskutiert auf fachlicher Augenhöhe mit Pflegeverantwortlichen und klärt einvernehmlich mit Pflegepersonal und An- und Zugehörigen mögliche Alternativen ab. Als „Anwalt“ des Betroffenen gibt er abschließend dem Gericht gegenüber eine fachliche Empfehlung ab.
Der Werdenfelser Weg ist für etwa 40 Landkreise bzw. Städte bundesweit Vorbild geworden, darunter auch großen Städte wie Nürnberg, München oder Bonn. Beteiligte Landkreise melden einen deutlichen Rückgang der FeM's. Die Zahl der Sturzverletzungen ist zugleich nicht gestiegen. Bewohner bleiben länger mobil, Inkontinenz verzögert sich, Dekubiti und Kontrakturen verringern sich. Das aktive Leben der Bewohner in der jeweiligen Einrichtung bleibt so länger erhalten und wird gefördert.
Im Rahmen der Palliativen Geriatrie stellt dieser Ansatz eine weitere Möglichkeit dar, Betroffenen durch die Reduzierung von FeM's mehr Lebensqualität und ein Leben in Würde bis zuletzt zu ermöglichen. Eine Umsetzung des Werdenfelser Wegs in vielen Einrichtungen sollte das Ziel sein, um vielen Betroffenen diese Unterstützung zu ermöglichen.