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DOI: 10.1055/s-0032-1311818
Meldung – Novelliertes Rettungsassistentengesetz – aktueller Stand
Publication History
Publication Date:
07 May 2012 (online)
Das neue Rettungsassistentengesetz soll kommen – doch wann? Und kommt es auch wirklich? Das Bundesgesundheitsministerium will ein modernes Gesetz erarbeiten, das eine vergleichbare Struktur wie das Krankenpflegegesetz erhalten soll. Seit 2008 arbeitet das Ministerium mit Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen zusammen. Doch die Beratungen ziehen sich hin – zu unterschiedlich sind die Interessen und Erwartungen an das neue Gesetz: Soll der zukünftige Rettungsassistent mit einer 3-jährigen Ausbildung eine Regelkompetenz erhalten? Soll er überhaupt ”Rettungsassistent“ heißen? Wie viele Praxisanteile sind während der Ausbildung in einer Klinik nötig und welche Kompetenzen stehen dem Rettungsassistenten zur Gefahrenabwehr zu? Offen bleibt auch weiterhin die Frage, wer die Ausbildung finanziert. Außerdem ist unklar: Was kann angerechnet werden und wie lässt sich das mit den europäischen Vorgaben vereinbaren? Wie müssen die Ausbildungen und Prüfungen aussehen? Und dann ist da noch die große Frage, wie Rettungssanitäter eingesetzt werden sollen, die nach Landesrecht ausgebildet wurden. Denn zur Zeit regeln die einzelnen Bundesländer Rettungsdienst und Krankentransport selbst – das Bundesgesundheitsministerium hat darauf aktuell keinen Einfluss.
Die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes lässt also auf sich warten und viele fragen sich, ob es überhaupt jemals fertig wird. Zumal befürchtet wird, dass mit Ende der Legislaturperiode 2013 die jetzigen Bemühungen auf Eis gelegt werden – ähnlich wie im Jahr 2005 mit der vorgezogenen Bundestagswahl. Der erste sog. Referentenentwurf sollte bereits im letzten Jahr vorgestellt werden – daraus ist nichts geworden. Bei den Ministerien warten viele Gesetzesvorhaben und Reformen auf ihre Umsetzung – kein Wunder also, dass Prozesse länger dauern.
Weitere Prognosen zum Rettungsassistentengesetz und seinen Auswirkungen wird man aber erst dann anstellen können, wenn der Referentenentwurf tatsächlich vorliegt. Laut Ministerium wird am Entwurf auch gearbeitet, doch wann dieser veröffentlicht wird, steht noch nicht fest. Es bleibt also weiterhin spannend – aber optimistisch betrachtet, verbleiben bis zum Ende der Legislaturperiode auch noch mehr als ein Jahr.
Prof. Dr. Dr. Alex Lechleuthner, Köln