Geburtshilfe Frauenheilkd 2012; 72 - A43
DOI: 10.1055/s-0032-1309236

Kasuistik neuroendokriner Tumor der Cervix uteri

H Koch 1, I Haberlehner 1, P Wolfrum-Ristau 1, T Fischer 1
  • 1Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Salzburg

Fragestellung:

Das Malignom der Cervix uteri stellt mit 8/100.000 Frauen/Jahr eine Entität dar die uns im klinischen Alltag öfter begegnet. Die Spezifität einer neuroendokrinen Differenzierung eines Tumors der Cervix ist mit 0,5% eine Seltenheit. Im folgenden Fall führt uns eine rasche Progression zu einer Diagnosekorrektur.

Methode:

Case report und outcome

Fallbericht: 31-jährige Patientin wird vom niedergelassenen Facharzt mit der Diagnose eines gering differenzierten Plattenepithelcarcinom vom basaloiden Typ G3 in der 31 SSW zu uns überwiesen. Klinisch zeigte sich ein exophytisch wachsender Tumor mindestens Figo Stadium Ib. In der 32 SSW prim Sectio mit darauffolgendem Wertheim-Meigs ohne Adnexe, pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie. Histologie gering differenziertes PLECA vom basaloiden Typ pT1b2 N0 L1 V1 R0 G3

Nachbehandlung adjuvante Radiotherapie. Onkologische Nachsorge nach 6 Monaten zeigt bildgebend den Verdacht auf pulmonale Rundherde. Eine durchgeführte VATS mit Resektion der Lingula ergab überraschend eine pulmonale Metastasierung eines gering differenzierten neuroendokrinen Karzinoms mit Nachbefundung bei Primum der Cervix uteri. Tumorboardbeschluss einer systemische Therapie alternierend Cyclophophamid/Adriamycin/Vincristin mit Cisplatin/Etoposid insgesamt 6 Zyklen. Anschließende Bildgebung zeigt einen positiven Lymphknoten im aortopulmonalen Fenster sonst tumorfrei. Lokale Bestrahlung des Lymphknotens mit vorerst gutem Ansprechen jedoch nach 5 Monaten neuerliche Progression dieses Befundes bei sonstiger Tumorfreiheit. Entscheid der chirugischen Excision des Lymphknotens mit Pneumektomie links bei R0 Resektion. Derzeit kein Rezidivhinweis bei guten Allgemeinzustand der Patientin.

Diskussion:

Grundsätzlich ist der Befund eines Cervixcarzinoms und das darausfolgende Vorgehen festgelegt. Im Falle einer frühzeitigen atypischen Metastasierung sei jedoch angeraten die Ausgangshistologie zu hinterfragen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.