Gesundheitswesen 2012; 74 - B5
DOI: 10.1055/s-0032-1307395

Bericht aus der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO am Robert Koch-Institut

U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Frankfurt am Main

Durch die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 hat die Arbeit der bereits 1976 ins Leben gerufenen Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention KRINKO fachlich und juristisch noch größere Bedeutung erhalten als bisher. Es gilt die Vermutungsregel, wonach die „Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut ... beachtet worden sind“. D.h. es ist zu erwarten, dass Forderungen der Gesundheitsämter, die auf den KRINKO-Empfehlungen basieren, bessere Akzeptanz in den Medizinischen Einrichtungen finden als bisher.

Die Kommission erarbeitet themenbezogen Empfehlungen zu wichtigen Fragen der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Die Empfehlungen sind seit etwa 10 Jahren literaturbasiert und kategorisiert. Im Jahre 2010 wurde ein neues Kategorisierungsschema veröffentlicht. Sämtliche Empfehlungen werden im Bundesgesundheitsblatt, teilweise auch im Epidemiologischen Bulletin und auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (http://www.rki.de/cln_011/nn_226778/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/kommission__node.html__nnn=true) veröffentlicht.

Im Jahr 2011 erschien die Empfehlung „Anforderungen der Hygiene bei Punktionen und Injektionen“, ein Thema, das nicht nur in Kliniken sondern ganz besonders auch in Arztpraxen relevant ist.

Die Überarbeitung der KRINKO/BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten aus dem Jahr 2001 ist abgeschlossen und wird voraussichtlich im Sommer 2012 veröffentlicht werden. Je nach Verfahrensstand können im Rahmen des Kongresses bereits Details genannt werden.

Zu den „Anforderungen der Hygiene bei gram-negativen Keimen“ wurde ein sehr umfangreiches Papier erarbeitet, das Anhörungsverfahren ist eingeleitet. Bereits 2011 wurde eine Definition dieser MRE (3MRGN, 4MRGN) im epidemiologischen Bulletin veröffentlicht. Gesundheitsämter und medizinische Einrichtungen sollten sich bereits jetzt schon mit dieser Definition vertraut machen, als Vorbereitung für die dann einfachere Umsetzung der für die nächsten Monate erwarteten Empfehlungen.