Gesundheitswesen 2012; 74 - P32
DOI: 10.1055/s-0032-1307372

Kindergesundheitsschutz in Hessen

S Hock 1, J Mertens 1, M Kieslich 1
  • 1Hessisches Kindervorsorgezentrum Frankfurt/Main

Die Umsetzung des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes (KiGesSchG HE) im Hessischen Kindervorsorgezentrum (HKVZ).

Anlässlich der verstärkt auftretenden Fälle von Kindeswohlgefährdung zu Beginn dieses Jahrhunderts und der geringen Teilnahmequote an U-Untersuchungen bei Kindern über drei Jahre wurde in Hessen am 14.12.2007 das KiGesSchG HE verabschiedet, das u.a. die verpflichtende Teilnahme an den U-Untersuchungen U1 bis U9 festlegt. Zur Umsetzung des Gesetzes wurde das HKVZ und darin der Bereich Kindervorsorgeuntersuchungen (KVU) gegründet.

Die KVU erhält von den hessischen Meldeämtern täglich die aktuellen Meldedaten aller Kinder bis zu einem Alter von fünfeinhalb Jahren. Sie lädt die Sorgeberechtigten der Kinder zu der anstehenden U4- bis U9-Untersuchung (=360.000 Einladungen pro Jahr) ein und erinnert sie nach Ablauf des regulären Untersuchungszeitraumes an eventuell fehlende Untersuchungen. Nach Ablauf der Nachtoleranz wird das zuständige Jugendamt informiert, um eine etwaige Kindeswohlgefährdung zu prüfen.

Die Teilnahmequote konnte durch die Umsetzung des KiGesSchG HE von 80% bis 85% auf über 98% gesteigert werden. Als Nebeneffekt zeigte sich, dass dadurch auch die Impfteilnahmequote erhöht wurde. Im Zeitraum 2010 bis 2011 wurden 5% der eingeladenen Kinder an das Jugendamt gemeldet, wobei der Anteil an Fehlmeldungen nach Auskunft der Jungendämter bei knapp 50% lag. Ursachen waren u.a. fehlende Untersuchungsbestätigungen, zu späte Arzttermine und eine schlechte Meldedatenqualität.

Das Poster wird über das Geschilderte hinaus weitere Kennzahlen und Ergebnisse des KVU-Projekts aufzeigen und auf Maßnahmen zur Verringerung der Fehlmeldungen eingehen, die von der KVU zukünftig umgesetzt werden sollen.