Gesundheitswesen 2012; 74 - P26
DOI: 10.1055/s-0032-1307366

Zwei Jahre nach der Einführung: Umsetzung der Meldepflicht für Herpes zoster in Brandenburg

C Siffczyk 1
  • 1Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Zossen

Im Jahr 2009 wurde die Meldepflicht für Varizellen und Herpes zoster im Land Brandenburg eingeführt, um populationsbezogen den Effekt der Windpockenimpfung auf die Neuerkrankungsraten von Windpocken und Herpes zoster zu erfassen und die Wirksamkeit der Impfstrategie zu überprüfen. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut und anderen Bundesländern an einer Falldefinition für die Gesundheitsämter zur Übermittlung gearbeitet, die eine Meldekategorie für Herpes zoster ermöglicht.

Methode: Analyse der Daten aus der Statistik der meldepflichtigen Infektionskrankheiten Brandenburgs (2009–2011) sowie der Krankenhausstatistik.

Ergebnisse: Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben die Ärzteschaft über die Einführung der Meldepflicht für Herpes zoster aufgeklärt. Zusätzlich wurden die Ärztinnen und Ärzte über das Brandenburgische Ärzteblatt informiert. Meldungen erfolgen seit 2009 von 15 der 18 Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Für die 3 sich nicht an der Meldung beteiligten Regionen fiel auf, dass auch Varizellen seltener gemeldet wurden als in den übrigen Regionen.

Die Brandenburger Inzidenzraten stiegen von 9 (2009) auf 13 Herpes zoster-Fälle pro 100.000 der Bevölkerung (2011, Datenstand Nov). 2010 wurde für 11% der Fälle ein Krankenhausaufenthalt angegeben (1 pro 100.000). Damit lagen die Raten deutlich unter einer Inzidenz, die ausgehend von der Krankenhausstatistik für Brandenburg zu erwarten wäre (2009: 22 pro 100.000). Männer erkrankten seltener als Frauen (2010: 9 vs. 12 pro 100.000 der Geschlechtsgruppe). Herpes zoster trat in allen Altersgruppen auf. Am stärksten gefährdet waren über 50-Jährige mit einem Maximum bei 70-Jährigen und älteren (2010: 21 pro 100.000). Als häufigste Symptome wurden „Hautausschlag“ und „Schmerzen, lokalisiert“ übermittelt. Schwere Komplikationen, wie „Lähmungen“, „Myelitis“ und „Meningitis/Enzephalitis“ wurden vereinzelt gemeldet.

Diskussion: Die ansteigenden Inzidenzen implizieren eine zunehmende Umsetzung der Meldepflicht im Land Brandenburg. Dennoch ist von einer Untererfassung sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich auszugehen, die zudem regional unterschiedlich ausgeprägt ist. Die bisher erfolgten Informationen durch den ÖGD reichten nicht aus, um alle Teile der Ärzteschaft von der Notwendigkeit einer Meldung zu überzeugen. Es muss deshalb nach alternativen Mitteln und Wegen gesucht werden, die Ärztinnen und Ärzte zu informieren und zu motivieren. Dabei sind in Abhängigkeit von den Sektoren unterschiedliche Wege zu wählen.