Hintergrund: Alten- und Pflegeeinrichtungen unterliegen gemäß §36 IfSG und §13 GDG LSA der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter. Die im Jahr 2010 bei den Begehungen erhobenen Daten aus elf Gesundheitsämtern Sachsen-Anhalts wurden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) anonymisiert ausgewertet. Ziel war es, einen umfassenden Überblick zum Hygienestandard in Alten- und Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
Methodik: Die Begehungsergebnisse wurden mit einem standardisierten Fragebogen festgehalten. Insgesamt standen dem LAV 136 anonyme Begehungsbögen zur Verfügung, welche mittels Excel deskriptiv ausgewertet wurden. Der Begehungsbogen beinhaltete folgende Themenkomplexe: allgemeine Angaben zur Einrichtung, Hygienemanagement, Basishygiene, Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmen, Umgang mit Medikamenten und Umgang mit multiresistenten Erregern.
Ergebnisse: Zum Themenbereich des Hygienemanagements, speziell der personellen und organisatorischen Vorraussetzungen, hatten 54% der Heime ausschließlich eine/n Hygienebeauftragte/n. 43% der Einrichtungen haben sowohl eine/n Hygienebeauftragte/n als auch eine Hygienekommission. Ein Hygieneplan ist in 96% der Heime vorhanden und von 69% in den vergangenen zwei Jahren aktualisiert worden. Die Ausstattung der hygienischen Handwaschplätze ist in der Regel ordnungsgemäß. Das Umfüllen von Händedesinfektionsmittel findet bislang in 17% der Heime stattfindet. Defizite zeigten sich bei der Informationsweitergabe zum MRSA-Status bei der Verlegung eines MRSA-Betroffenen. Trotz einiger Schwachstellen konnte ein durchgängig guter Hygienestatus in den Alten- und Pflegeeinrichtungen festgestellt werden. Die Gesundheitsämter können diese Daten im Rahmen der Hygieneüberwachung nutzen und bei Bedarf zu notwendigen Hygieneanforderungen gezielt beraten.